Die Metropolregion Nürnberg-Fürth-Erlangen ist durch ein internationales Umfeld geprägt. Ob für Unternehmen oder Privatpersonen: Beglaubigte Übersetzungen spielen gerade auch in unserer fränkischen Region eine wesentliche Rolle. Hier bin ich Ihre Expertin für beglaubigte französische und englische Übersetzungen in der Metropolregion Nürnberg-Fürth-Erlangen – und weltweit.
- Warum beglaubigte Übersetzungen?
- Was ist eine beglaubigte Übersetzung (Urkundenübersetzung)?
- Wer benötigt eine beglaubigte Übersetzung?
- Für welche Schriftstücke benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
- Wer ist qualifiziert, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen?
- Was ist eine beglaubigte Kopie einer Urkunde im Gegensatz zu einer beglaubigten Übersetzung?
- Ist die beglaubigte Kopie eines Dokuments einem Originaldokument gleichzusetzen?
- Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung
- Wie ist eine beglaubigte Übersetzung aufgebaut?
- Auf die richtige Formatierung einer beglaubigten Übersetzung kommt es an
- Was sollte ich als Kunde beachten, wenn ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gebe?
- Schnell, sicher und pragmatisch: Ihre beglaubigte Übersetzung in Französisch oder Englisch
- Warum bin ich die richtige Ansprechpartnerin für beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Französisch und Englisch?
- Sicherheit und Qualität bei beglaubigten Übersetzungen
- Präzise übersetzt und korrekt formatiert: beglaubigte Übersetzungen in höchster Qualität
- Wie übermittele ich beglaubigte Übersetzungen an Sie und wie können Sie mir Ihre zu beglaubigenden Texte zukommen lassen?
- Wie viel Zeit sollte ich als Kunde für eine beglaubigte Übersetzung einplanen?
- Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
- Mein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich
Warum beglaubigte Übersetzungen?
Unsere Welt wird immer globaler und vernetzter und viele Grenzen sind durchlässiger denn je. Ganz ohne Formalitäten geht es jedoch leider nicht; man denke nur an Geschäftsunterlagen, Handelspapiere sowie Zeugnisse und Diplome, Aufenthaltsbescheinigungen oder Heiratsdokumente. Sobald Sprachgrenzen überschritten werden, verlangen offizielle Stellen sowie Ämter und Behörden in der Regel beglaubigte Übersetzungen.
Was ist eine beglaubigte Übersetzung (Urkundenübersetzung)?
Die beglaubigte Übersetzung wird von Behörden und Gerichten als fremdsprachige Version einer Urkunde oder Unterlage behandelt, da sie von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer erstellt wurde.
Als staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin wurde mir von dem Landgericht, dessen Präsident mich vereidigt hat, eine sogenannte Bestallungsurkunde ausgestellt. Deshalb darf ich einen persönlichen Stempel benutzen, mit dem ich bestätigte, dass die beglaubigte Übersetzung vollständig ist, präzise dem Ausgangstext entspricht und der Sinn des Originals beim Übersetzen von mir nicht absichtlich verändert wurde. Im schlimmsten Fall könnten Fehler in beglaubigten Übersetzungen nämlich gravierende juristische Auswirkungen haben.
Übrigens: Notare sind in Deutschland nicht autorisiert, beglaubigte Übersetzungen zu erstellen. Beglaubigte Übersetzungen in Deutschland müssen stets durch einen öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden, der gerichtlich beeidigt ist.
Wer benötigt eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen dienen als Beweisurkunden bei offiziellen Stellen, Ämtern und Behörden sowie Gerichten. Sie wollen offizielle Dokumente übersetzen lassen, die im Ausland erstellt wurden oder deutsche Dokumente bei Behörden im Ausland vorlegen? Etwa Urkunden, Notarverträge, Zeugnisse und Diplome, Testamente, Gerichtsurteile oder Führungszeugnisse? In einem solchen Fall fordern Behörden und andere staatliche Einrichtungen eine beglaubigte Übersetzung.
Für welche Schriftstücke benötigt man eine beglaubigte Übersetzung?
Beglaubigte Übersetzungen sind für amtliche oder offizielle Schriftstücke jeder Art erforderlich. Sie werden meistens von Gerichten oder Behörden verlangt. Hier einige Beispiele:
- Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Testament
- Führerschein
- Personalausweis und Reisepass
- Persönliches Führungszeugnis
- Medizinische Dokumente und Impfnachweise
- Bescheinigungen unterschiedlicher Art
- Diplome und Urkunden
- Rechts- und Finanzdokumente
- Handelsregisterauszüge
- Zeugnisse und Diplome
Wer ist qualifiziert, eine beglaubigte Übersetzung anzufertigen?
Beglaubigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden, die dazu offiziell befugt sind und vor einem Gericht einen entsprechenden Eid geleistet haben.
Wie Gerichtsdolmetscher unterliegen sie selbstverständlich der Schweigepflicht gemäß Paragraph 189 Absatz 4 des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Demnach sind sie gesetzlich verpflichtet, beglaubigte Übersetzungen gewissenhaft und vollständig durchzuführen.
Vor der Beeidigung prüft das jeweilige Gericht zunächst die Eignung und juristischen Fachkenntnisse des Übersetzers oder der Übersetzerin und stellt anschließend eine sogenannte Bestallungsurkunde für beglaubigte Übersetzungen aus. Für die Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen muss obligatorisch eine solche Zulassung als beeidigter oder ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer vorliegen.
Was ist eine beglaubigte Kopie einer Urkunde im Gegensatz zu einer beglaubigten Übersetzung?
In Deutschland stellen zum Beispiel Städte, Gemeindeverwaltungen, Notare oder Konsulate eine amtliche Beglaubigung aus, die bestätigt, dass die jeweilige Kopie einer Urkunde mit dem Originaltext übereinstimmt. Solche beglaubigten Kopien von Urkunden dürfen jedoch keinesfalls von Übersetzern selbst angefertigt werden, auch wenn diese öffentlich bestellt und beeidigt sind.
Beglaubigte Übersetzungen müssen zusammen mit beglaubigten Kopien des jeweiligen Originaltextes eingereicht werden. Die Anforderungen an beglaubigte Kopien können je nach empfangender Stelle unterschiedlich sein. Um Formfehler zu vermeiden, ist es somit ratsam, sich bei der jeweiligen Behörde nach deren genauen Bestimmungen zu erkundigen.
Ist die beglaubigte Kopie eines Dokuments einem Originaldokument gleichzusetzen?
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin erstelle ich sehr oft auch beglaubigte Übersetzungen von amtlich beglaubigten Dokumentkopien. Viele Behörden wollen nicht das Original, sondern eine beglaubigte Kopie davon, da das Original nicht verloren gehen darf. Auf der beglaubigten Kopie steht, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.
Gültigkeit einer beglaubigten Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung hat den Stellenwert einer offiziellen Urkunde, die dem ursprünglichen Dokument in der jeweiligen Ausgangssprache gleichgestellt ist.
Wie ist eine beglaubigte Übersetzung aufgebaut?
Eine beglaubigte Übersetzung ist grundsätzlich eine komplette Übersetzung des Originaldokumentes. Sie muss mit einem Bestätigungsvermerk sowie dem entsprechenden Rundstempel versehen sein.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin außerdem die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner beglaubigten Übersetzung des gesamten Originaldokumentes. Der Vermerk weist das Dokument als Original, als beglaubigte Abschrift oder Kopie (z. B. Fotokopie oder PDF-Datei) aus.
Die beglaubigte Übersetzung ist mit einer Überschrift zu versehen, die sie als „Beglaubigte Übersetzung aus der … Sprache“ kennzeichnet. Bei Übersetzungen in eine fremde Sprache ist eine sinngemäße fremdsprachige Überschrift anzubringen.
Auf Auffälligkeiten des vorgelegten Schriftstückes (z. B. Rasuren, hand- oder maschinenschriftliche Änderungen, Streichungen oder Überschreibungen usw.), die für die Authentizität des Ausgangstextes von Bedeutung sind, ist in einer Anmerkung hinzuweisen. Durchgestrichene, aber lesbar gebliebene Textstellen müssen ebenfalls übersetzt und als im Ausgangstext gestrichen gekennzeichnet werden.
Falls durchgestrichene Stellen nicht übersetzt werden, so ist in einer Anmerkung darauf hinzuweisen. Ebenso ist in einer Anmerkung auf durch Streichung unlesbar gewordener Stellen hinzuweisen.
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer Bayern (BDÜ) regelt dies in seiner Leitlinie für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen auf Bundesebene. Sie hat empfehlenden Charakter, zielt aber im Interesse größerer Rechtssicherheit auf eine möglichst einheitliche Übersetzungspraxis in Deutschland ab. Als BDÜ-Mitglied halte ich mich an die Leitlinien für beglaubigte Übersetzungen und besuche regelmäßig Weiterbildungen meines Berufsverbandes, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.
Auf die richtige Formatierung einer beglaubigten Übersetzung kommt es an
Offizielle Stellen möchten nachvollziehen können, ob eine beglaubigte Übersetzung vollständig und ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Deshalb ist es so wichtig, die Formatierung der beglaubigten Übersetzung so präzise wie möglich an die Aufmachung des Originaldokumentes anzupassen.
Etwa bei Zeugnissen und Notenspiegeln erfordert dies viel Engagement und Präzision. Ich achte sehr darauf, dass von mir beglaubigte Übersetzungen möglichst optimal formatiert sind, damit sie bei der empfangenden Stelle reibungslos anerkannt werden. So erspare ich meinen Kunden eventuelle Rückfragen, die mit zusätzlichem Aufwand verbunden wären.
Was sollte ich als Kunde beachten, wenn ich eine beglaubigte Übersetzung in Auftrag gebe?
Das zu übersetzende Dokument sollte dem Übersetzer grundsätzlich in der Endfassung vorgelegt werden. Nach Abschluss der Beglaubigung sind nämlich keine Änderungen der Übersetzung mehr zulässig und der gesamte Beglaubigungsprozess muss mit allen Einzelschritten von vorn beginnen. Insofern können bereits minimale Änderungen die Kosten und Fristen einer beglaubigten Übersetzung erheblich verändern.
Sollte es doch einmal passieren, dass eine beglaubigte Übersetzung Text im Nachhinein ergänzt oder geändert werden muss, wie zum Beispiel ein umfangreicher Vertrag, kann ich jedoch auf bereits von mir übersetzte Textpassagen zurückgreifen, um Zeit und Kosten zu sparen.
Ich arbeite grundsätzlich mit der Profi-Übersetzungsumgebung TRADOS, sodass ich für umfangreiche beglaubigte Übersetzungen ein eigenes Translation Memory (TM) anlege, in dem die Texte für eine gewisse Zeit gespeichert sind. Nach einer mit dem Kunden abgestimmten Zeit vernichte ich das Translation Memory sowie die Übersetzung vorschriftsgemäß aus meinen IT-Systemen, um den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu genügen.
Sofern möglich, sollte für die beglaubigte Übersetzung ein Originaldokument vorgelegt werden. So kann ich als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin bei der Beglaubigung dann bescheinigen, das Dokument im Original gesehen zu haben.
Eine Fotokopie des Originals hänge ich übrigens an jede meiner beglaubigten Übersetzungen an. Anschließend hefte ich alles untrennbar zusammen, damit öffentliche Stellen das Original und die beglaubigte Übersetzung einander eindeutig zuordnen können.
Schnell, sicher und pragmatisch: Ihre beglaubigte Übersetzung in Französisch oder Englisch
Urkunde, Zeugnis oder Vertrag: Amtliche Dokumente übersetzt man nicht einfach so in eine andere Sprache. Vielmehr muss eine beglaubigte Übersetzung wortgetreu sein und dem Originaltext präzise entsprechen – versehen mit Unterschrift, Rundstempel und Vermerk eines öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzers.
Ämter und Behörden erkennen ausländische Unterlagen nämlich nur an, wenn sie als beglaubigte Übersetzung eingereicht werden. Sie meinen, das ist aufwändig und kompliziert? Ich unterstütze Sie engagiert und professionell bei Ihrer beglaubigten Übersetzung.
Warum bin ich die richtige Ansprechpartnerin für beglaubigte Übersetzungen in den Sprachen Französisch und Englisch?
Als staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin fertige ich für Sie beglaubigte Übersetzungen (« traductions assermentées ») von Dokumenten für die Sprachrichtungen Französisch-Deutsch und Deutsch-Französisch an. Bei englischsprachigen Dokumenten erfolgt die Beglaubigung am Ende durch meine Kollegin, mit der ich eng zusammenarbeite.
Sicherheit und Qualität bei beglaubigten Übersetzungen
Der Schutz personenbezogener Daten ist mir ein zentrales Anliegen und ich setze alles daran, die Vertraulichkeit von beglaubigten Übersetzungen zu gewährleisten. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin unterliege ich der Schweigepflicht.
Am Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde (IFA) in Erlangen habe ich meinen Abschluss als staatlich geprüfte Übersetzerin für die französische Sprache, weitere Sprachrichtung Englisch, absolviert. Ich bin öffentlich bestellt und beeidigt und somit berechtigt, beglaubigte Übersetzungen durchzuführen:
- Beglaubigte Übersetzungen in hoher Qualität
- Schnelle Kontaktaufnahme
- Zeitnahe und preiswerte Abwicklung
Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen erfordert fundierte Kenntnisse des jeweiligen Rechtssystems. Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin, deren Tätigkeitsbereich auch sogenannte bestätigte oder legalisierte, amtlich beglaubigte Übersetzungen umfasst, lege ich großen Wert auf Qualität im Sinne von rechtlich einwandfrei formulierten Texten.
Präzise übersetzt und korrekt formatiert: beglaubigte Übersetzungen in höchster Qualität
Mit den bekannten Übersetzungstools kann heutzutage fast jeder mit gewissen Sprachkenntnissen eine Rohfassung eines einfachen, nicht beglaubigten Textes auf die Schnelle übersetzen.
Allerdings wird nur eine beglaubigte Übersetzung amtlich anerkannt, denn für Behörden und andere offizielle Stellen reichen solche Fähigkeiten bei weitem nicht aus: Hier sind ausschließlich Unterlagen gültig, die mit einer beglaubigten Übersetzung eingereicht werden.
Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigt der öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzer nämlich mit seinem Rundstempel, dass der Inhalt der Übersetzung richtig und vollständig ist.
Eine beglaubigte Übersetzung sollte außerdem so aufgebaut sein, dass die Formatierung dem Original möglichst entspricht. So lassen sich Ausgangstext und beglaubigte Übersetzung schnell und unkompliziert einander zuordnen, auch wenn in der empfangenden Stelle die jeweilige Übersetzungssprache nicht gesprochen wird.
Die Beglaubigung von Übersetzungen dient dazu, der Verfälschung von Inhalten effektiv vorzubeugen.
Wie übermittele ich beglaubigte Übersetzungen an Sie und wie können Sie mir Ihre zu beglaubigenden Texte zukommen lassen?
Sie können Ihre Texte persönlich bei mir in Erlangen oder Nürnberg vorbeibringen und die beglaubigten Übersetzungen dort direkt wieder abholen. Alternativ können Dokumente per Post, bevorzugt per Einschreiben, gesendet werden. In Eilfällen oder für Kunden außerhalb der Region und Deutschlands versende ich gerne eine PDF-Datei der beglaubigten Übersetzung mit elektronischer Signatur vorab per E-Mail.
Auf Wunsch erstelle ich als Service kostenlos eine zweite Ausfertigung der beglaubigten Übersetzung. So sparen Sie Kosten, falls das Dokument erneut bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Wie viel Zeit sollte ich als Kunde für eine beglaubigte Übersetzung einplanen?
Für eine beglaubigte Übersetzung einer einfachen Urkunde in den Sprachen Französisch oder Englisch geben Sie mir bitte ein bis zwei Arbeitstage Zeit, gegebenenfalls zuzüglich des Postweges.
Für beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten, die eilig sind und einen größeren Umfang aufweisen, kann ich von Fall zu Fall mit meiner Kollegin zusammenarbeiten, die ebenfalls öffentlich bestellt und beeidigt ist. Wir können auch parallel arbeiten, um zeitgleich eine englische und eine französische Fassung zu erstellen.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Ich berechne beglaubigte Übersetzungen in der Regel nach einem Zeilenpreis bzw. Wortpreis.
Hinzu kommen noch eine geringe Beglaubigungsgebühr sowie eventuell Kosten für den Postversand der beglaubigten Übersetzung und des jeweiligen Originaldokuments ins In- oder Ausland.
Die Kosten einer beglaubigten Übersetzung hängen von Umfang, Inhalt und Arbeitsaufwand ab, wobei der Aufwand auch von der Komplexität der nachzubildenden Formatierung sowie eventuell erforderlichem Rechercheaufwand bestimmt wird.
Mit meinen Kunden vereinbare ich in der Regel Festpreise bei Auftragsvergabe, die dann verbindlich gelten.
Mein Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung ist für Sie kostenfrei und unverbindlich
Selbstverständlich sind jeder Kunde und jeder Auftrag für eine beglaubigte Übersetzung einzigartig. Gerne unterbreite ich Ihnen ein persönliches Angebot, das für Sie kostenfrei und unverbindlich ist.
Sie möchten mich kennenlernen und Fragen zu Ihrer beglaubigten Übersetzung persönlich besprechen? Rufen Sie mich an unter 0171/9701193 oder senden Sie mir einfach eine Nachricht per SMS oder WhatsApp. Ich rufe Sie dann gerne zurück.
Ansonsten können Sie mir eine Dateikopie Ihres zu übersetzenden Dokuments auch per E-Mail übermitteln an info@pracht-uebersetzungen.de. Ich melde mich dann kurzfristig mit einem Angebot für Ihre beglaubigte Übersetzung bei Ihnen zurück.